Ethikrichtlinie

Mit dieser Ethikrichtlinie verpflichte ich (Coach) mich, ethische Fragen, die sich aus meiner Ausübung als Coach für meine Klienten ergeben einzuhalten. Sie zielt darauf,
• die Reflexion meines eigenen Handelns als Coach zu fördern
• meine Klienten vor unethischem Handeln meinerseits zu schützen
• die Qualität meines Coaching sicher zu stellen
• sowie die Freiheit der Berufsausübung und das Ansehen des Berufsstandes Coach in der Öffentlichkeit zu schützen und zu fördern.

Grundsätze

Ich handele in der Ausübung meines Berufes stets auf der Grundlage der ethischen Grundsätze, wie sie in den allgemeinen Menschenrechten gemäß der Charta der Vereinten Nationen sowie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind. Ich übe meinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen sowie auf der Grundlage des jeweils aktuellen fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisstandes aus.
Der Beruf des Coaches ist seiner Natur nach ein Freier Beruf und kein Gewerbe, d.h. der Coach ist aufgrund eigener Fachkenntnisse eigenverantwortlich tätig und schuldet keine bestimmten Ergebnisse.
Coaching ist grundsätzlich nicht einer bestimmten Personengruppe vorbehalten, sondern offen für alle Interessierten.

Allgemeine Sorgfaltspflichten

Ich übernehme im Rahmen des Coaching-Prozesses für alle von mir gestalteten Vorgänge und eingesetzten Arbeitstechniken sowie die Rahmenbedingungen volle Verantwortung und verpflichte mich, keine gegen die Intention dieser Ethikrichtlinie verstoßenden Verfahren anzuwenden.
Alle in meinen Coachings zum Einsatz gebrachten Methoden sind praktisch bewährt, plausibel theoretisch fundiert und können auf Nachfrage vom mit nachvollziehbar erläutert und begründet werden. Verfahren, die im Widerspruch zu gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen stehen sowie jegliche Bezugnahme auf Sekten und sektenähnliche Gruppierungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Qualitätssicherung

Um die Qualität der eingesetzten Methoden sicherzustellen und diese dem Klienten gegenüber transparent zu machen, holt der Coach Feedback ein und evaluiert regelmäßig die Qualität seiner Arbeit. Generell verpflichtet sich der Coach auf Annahme und Einhaltung allgemein anerkannter fachlicher Standards.

Verhältnis zwischen Coach und Klient

Das Verhältnis zwischen Mir und meinen Klienten ist durch einen wertschätzenden und partnerschaftlichen Umgang bei klarer und von allen Beteiligten akzeptierter Rollenverteilung charakterisiert.
Es ist durch eine vertragliche Vereinbarung begründet und geregelt, die mindestens Zeit, Ort, Umfang, Verantwortlichkeiten, Ziele und Honorar transparent und fair festlegt.

Coach und jeweiliger Klient bzw. Vertragspartner sind voneinander emotional und finanziell unabhängig sowie einander nicht weisungsgebunden. Der Coach verfolgt im und mit dem Coaching keinerlei über die Rolle als Coach hinausgehende Interessen und wahrt strikte Vertraulichkeit.

Verhältnis zwischen Coach, Klient und Auftraggeber

Sind Klient und Auftraggeber nicht identisch, werden der Auftrag, die Rollen, sowie Modalitäten und Inhalte der Informationsweitergabe zwischen den beteiligten Parteien genau und transparent geregelt. Dies umfasst auch die Frage, welche persönlichen Informationen über den Klienten im Rahmen einer Evaluation an den Auftraggeber weitergegeben werden dürfen. Alle darüber hinaus gehenden persönlichen Informationen unterliegen grundsätzlich der Vertraulichkeit.

Wir empfehlen, die Auftragsklärung unter gleichzeitiger Einbeziehung aller beteiligten Parteien vorzunehmen. Der Coach wahrt stets die Interessen sowohl des Klienten als auch des Auftrag gebenden Unternehmens im Rahmen des Auftrags.

Umgang mit Einschränkungen

Falls im Verlauf des Coaching-Prozesses Interessenkonflikte auftreten, werden diese thematisiert und nachvollziehbar aufgelöst. Sollte eine Lösung der Konflikte nicht möglich sein, ist dies ein hinreichender Grund für die Auflösung des Coaching-Vertrags und ggf. Anlass für einen Mediationsprozess unter neuer Leitung.
Ich behalte mir vor Aufträge abzulehnen, die ich nicht nach bestem Wissen und Gewissen hinreichend kompetent erfüllen kann. In diesem Falle werden ich auf andere Möglichkeiten oder Kollegen oder Angehörige anderer Berufsgruppen verweisen.

Datenschutz und Verschwiegenheit

Ich verpflichtete mich, über die geltenden Datenschutzbestimmungen zu informieren und diese nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten.
Im Rahmen der aus einem abgeschlossenen Beratungsvertrag entstehenden Nebenpflicht verpflichte ich mich als Coach gegenüber Dritten (einschließlich der nicht vertraglich gebundenen Mitarbeiter und Beauftragten sowie Familienangehörigen) zu striktem Schweigen über das Coaching und die beteiligten Personen betreffend.

Ein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht besteht allerdings nicht. Am Coaching-Prozess beteiligte oder mit der Verarbeitung persönlicher Daten befasste Mitarbeiter werden von mir in schriftlicher Form auf Ihre Verschwiegenheit verpflichtet. Alle Mitarbeiter dürfen nur soweit informiert werden, wie dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist.